Regelungen bei Nicht-Antritt

Folgende Regeln sieht die Prüfungsordnung vor:

  • Bei Krankheit, Verletzungen oder anderen Notfällen am Prüfungstag, müssen Sie ein Attest beim Hochschulprüfungsamt einreichen. Wenn Sie trotz Attest an einer Prüfung teilnehmen, dann verliert die Geltendmachung ihrer Prüfungsunfähigkeit ihre Gültigkeit.
  • Sollten Sie unentschuldigt bei einer Prüfung fehlen, dann wird die Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" bewertet.

Bitte beachten Sie, dass Sie automatisch für die neue Prüfung wieder angemeldet werden!